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Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Gießen |
Dr. Hans-Jürgen Müller | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Peer Review · Wechsel des Umsatzsteuerschuldners bei Bauleistungen · Standortfaktor Gewerbesteuerhebesätze In der Rubrik "Sonderhinweise" werden in unregelmässigen Abständen Informationen zu unterschiedlichen Themen veröffentlicht. Diese zeichnen sich aus durch eine erhöhte Komplexität, eine langfristige und übergeordnete Bedeutung sowie einen besonders aktuellen Bezug zur Kanzlei. Standortfaktor GewerbesteuerhebesatzViele Unternehmen geben den Gewerbesteuerhebesatz als entscheidenden Faktor bei der Wahl des Standorts an und auch die Städte und Gemeinden versuchen gezielt über die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes die Ansiedlung von Unternehmen in Ihrem Gebiet zu fördern. Diese aktive Förderung der Ansiedlung von Unternehmen wird den Gemeinden dadurch ermöglicht, dass sie gemäß Gewerbesteuergesetz berechtigt sind, die Höhe ihres Gewerbesteuerhebesatzes selbst festzusetzen. Die Gemeinde Norderfriedrichskoog in Schleswig-Holstein hat aufgrund dieser Vorschrift den für ihr Gemeindegebiet gültigen Gewerbesteuerhebesatz auf 0% festgesetzt. Unternehmen, deren Geschäftsleitung sich im Gebiet dieser Gemeinde befindet zahlen damit keine Gewerbesteuer. Die Finanzverwaltung hat darauf mit einer verschärften Prüfung bei Verlegungen von Unternehmen reagiert, um Steuerausfälle aufgrund der zahlreichen Abwanderungen nach Norderfriedrichskoog zu vermeiden. Nachdem zunächst die Einführung eines Mindesthebesatzes angedacht war, wodurch die Gemeinden gezwungen gewesen wären Gewerbesteuer zu erheben, wurde zwischenzeitlich eine neue Hinzurechnungsbesteuerung in das Gewerbesteuergesetz eingefügt. Nach dieser Vorschrift wird im Fall von Tochterkapitalgesellschaften (z.B GmbHs) im niedrig besteuerten Inland (Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde unterschreitet 200%) dem Anteilseigner der Gewerbeertrag dieser Tochtergesellschaft in Höhe der Beteiligungsquote am Nennkapital hinzugerechnet. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Beteiligung am Nennkapital der Tochtergesellschaft mindestens 10% beträgt und seit Beginn des Wirtschaftsjahres ununterbrochen bestanden hat. Bei der Wahl des Standortes spielen aber neben dem Faktor "Gewerbesteuerhebesatz" auch die Lage, behördliche Auflagen, Kundennähe, Konkurrenz, Verkehrsanbindung, Versorgung und Verfügbarkeit von Arbeitskräften eine entscheidende Rolle. Daher sollten im Rahmen einer optimalen Standortplanung alle relevanten Faktoren in einer sinnvollen Gewichtung berücksichtigt werden. Sofern Sie hierzu Fragen haben oder unsere konkrete Unterstützung wüschen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per email zur Verfügung. Gewerbesteuerhebesätze Städte über 50.000 Einwohner in Hessen
Gewerbesteuerhebesätze aus Gießen und Umgebung
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