Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Gießen
  Dr. Hans-Jürgen Müller

 

Peer Review ·  Wechsel des Umsatzsteuerschuldners bei Bauleistungen ·  Standortfaktor Gewerbesteuerhebesätze

In der Rubrik "Sonderhinweise" werden in unregelmässigen Abständen Informationen zu unterschiedlichen Themen veröffentlicht. Diese zeichnen sich aus durch eine erhöhte Komplexität, eine langfristige und übergeordnete Bedeutung sowie einen besonders aktuellen Bezug zur Kanzlei.

Peer Review

Bis zum Ende des Jahres 2005 müssen sich alle Wirtschaftsprüfer in Deutschland einer externen Qualitätskontrolle, dem sog. Peer Review unterziehen. Anderenfalls dürfen sie ab dem 1. Januar 2006 keine Aufträge mehr durchführen, bei denen das Berufssiegel verwendet wird. Im Rahmen dieser Qualitätskontrollprüfung wird festgestellt, ob der Wirtschaftsprüfer in seiner Praxis ein Qualitätssicherungssystem eingeführt hat, das den Vorgaben des Berufsstandes entspricht und ob dieses auch konsequent umgesetzt wird.

Unsere Kanzlei hat die Prüfung des Qualitätssicherungssystems bereits im Jahr 2004 erfolgreich absolviert. Damit sind wir auch über das Jahr 2005 hinaus berechtigt, Jahresabschlussprüfungen bei Unternehmen aller Größenklassen einschließlich börsennotierter Unternehmen durchzuführen.

Weiterhin sind wir als Prüfer für Qualitätskontrolle bestellt. Damit haben wir die Berechtigung, bei anderen Wirtschaftsprüfern die Prüfung des Qualitätskontrollsystems durchzuführen.